Bestätigte Schweißhundeführer
Die Schweißhundeführer unterliegen der Schweigepflicht. Das zur Strecke bringen des kranken Wildes ist ihr Anliegen im Sinne des Tierschutzes.
Bei nicht zu findenden Pirschzeichen und unklaren Anschüssen zögern Sie bitte nicht, diese Spezialisten zu Rate zu ziehen.
Die Reihenfolge ist alphabetisch, ohne Ansehen der Person, Leistung, Erfolge, oder Häufigkeit der Nachsuchen.
Die komplette Liste der Nachsuchengespanne, die von der Jagdbehörde nach §§27 und 28 des NJagdG bestätigt sind, finden Sie unter diesen beiden links:
www.landkreis-celle.de/de/kreisverwaltung/ordnungsamt/jagdrecht/schweisshundestationen.html